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Saale-Unstrut-Reisen, Reinhard Tschöp, Dammstraße 21, 06667 Weißenfels
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: Oktober 2009)
1. Vertragsabschluss
Der Eingang der Buchung beim Reiseveranstalter gilt als verbindliches Angebot des Reiseteilnehmers. Es erfolgt eine Bestätigung durch den Reiseveranstalter, wenn alle Voraussetzungen gegeben sind. Diese Bestätigung gilt dann als verbindlicher Reisevertrag.
2. Zahlungsbedingungen
Nach Zusendung des Vertrages an den Reiseteilnehmer wird eine 10%-ige Anzahlung fällig, bei Tagesreisen 5,- Euro pro Person, es sei denn, es werden andere vertragliche Festlegungen getroffen. Der Restbetrag ist bis 21 Tage vor Reisebeginn (Zahlungseingangsfeststellung beim Reiseveranstalter) zu zahlen. Erfolgen Zahlungen auch nach einer Aufforderung nicht termingerecht, hat der Reiseveranstalter das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Die geleistete Anzahlung wird dann als Schadenersatz geltend gemacht und entsprechend verrechnet. Bei einer Buchung innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn wird sofort der gesamte Reisepreis fällig.
Bei eigenmächtiger Nichtteilnahme an geplanten Ereignissen während der Reise erfolgt keine Kostenerstattung.
3. Vertragsdokumente
Der Reiseteilnehmer hat sich unverzüglich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen, wenn er seine Reisedokumente nicht spätestens 10 Tage vor Reisebeginn erhalten hat. Zu diesen Dokumenten gehören:
* Bestätigung der 10%-igen Anzahlung * Bestätigung über Reisetermin * Reisekurzbeschreibung und Bekanntgabe des oder der Hotels * Sicherungsschein (Ein Sicherungsschein wird nur bei Reisen über 24 Stunden, ohne Übernachtung oder ab 75,- Euro Reisepreis ausgestellt)
4. Stornierungen/Kündigungen
Bei Nichterreichen einer festgelegten Mindestteilnehmerzahl kann der Vertrag vom Reiseveranstalter storniert werden. Es erfolgt eine entsprechende Mitteilung bis 30 Tage vor Reisebeginn und die 100%-ige Erstattung des bis dahin gezahlten Reisepreises. Es kann auch ein Ersatzangebot unterbreitet werden. Der Reiseveranstalter ist berechtigt den Reisevertrag zu kündigen, wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist.
Der Reiseteilnehmer kann von der Reise zurücktreten. Dabei gilt folgender Ersatzanspruch des Reiseveranstalters:
* bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 10% * ab 20. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 40% * ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 70% * bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche schriftliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Reisevertrag gilt. (als Reisebeginn gilt der Tag der Anreise) Bei Tagesreisen gelten besondere Ersatzansprüche des Reiseveranstalters:
* ab 20. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 50% * ab dem 6. Tag vor Reisebeginn sowie bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises
Bei vorzeitigem Reiseabbruch oder Nichtinanspruchnahme einzelner angebotener Leistungen durch den Reiseteilnehmer besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich aber um einen verträglichen Ausgleich bemühen, es sei denn, es handelt sich um unerhebliche Ansprüche oder es stehen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen. Hinweis: Bei zusätzlich gebuchten Leistungen, wie z.B. Bus- oder Bahnfahrt, Museumsführungen o.ä. treten wir als Vermittler auf, da dies touristische Einzelleistungen darstellen. Es gelten die AGB dieser Leistungsträger.
5. Rücktritt wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Bei angegebenen Mindestteilnehmerzahlen ist der Reiseveranstalter berechtigt, die Reise bis 28 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Wenn das Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl schon früher erkennbar ist, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinen Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen und dem Reiseteilnehmer den geleisteten Reisepreis zurückzuzahlen.
6. Haftung/Gewährleistung
Der Reiseveranstalter haftet für die in der Reisebeschreibung aufgeführten Leistungen. Alle berechtigten Ansprüche, die sich aus der Nichterbringung der vereinbarten Leistungen ergeben, sind möglichst sofort, spätestens jedoch 1 Monat nach Ende der Reise beim Reiseveranstalter schriftlich mitzuteilen. Dazu gilt eine Verjährung von 6 Monaten.
Jeder Reisende hat eine Mitwirkungspflicht, Schäden zu vermeiden oder sie so gering wie möglich zu halten. Über auftretende Mängel ist eine sofortige Meldung bei der Reiseleitung zu erstatten.
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder der Reiseveranstalter für einen , dem Reiseteilnehmer entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden und in der Leistungsbeschreibung als solche gekennzeichnet sind. Er haftet deshalb weder bei Unfällen, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten noch bei Verlust des Gepäcks. Bei Fremdleistungen gelten die AGB dieser Leistungsträger. Fremdangebote sind z.B. Bustransfer, Bahnfahrten, Gepäck- und Fahrradtransfer, Übernachtungen, Weinverkostungen, Theateraufführungen, Führungen in Kirchen, Klöstern, Museen (auch "Arche Nebra"), Ausstellungen u.ä.
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn sie auf ein Versäumnis des Reiseteilnehmers oder eine von ihm zu verantwortende Handlungsweise, auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten, der nicht Leistungsträger ist, oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, oder wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch den Reiseveranstalter oder den Leistungsträger nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte.
Jeder Reiseteilnehmer ist für seinen eigenen Versicherungsschutz selbst verantwortlich.
7. Besondere Bedingungen bei Radler- und Bikerreisen
Die Teilnahme an Rad- und Bikertouren erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Es ist ein jeder selbst dafür verantwortlich, dass er den Anforderungen gesundheitlich gewachsen ist. Die Festlegungen der Reiseführer zum Schutz der Gruppe sind ebenso einzuhalten, wie die Bestimmungen der StVO beim benutzen öffentlicher Straßen. Das Tragen eines Schutzhelmes wird ausdrücklich empfohlen.
Es besteht kein Anspruch auf die identische Durchführung der Touren. Insbesondere bei höherer Gewalt, Distanz, Dauer Routenführung etc. (auch Befinden der Teilnehmer) können Änderungen eintreten.
8. Transferleistungen
Bei Gepäcktransferleistungen bitten wir Sie, Ihre Gepäckstücke bis spätestens 9:30 Uhr in Ihrer Unterkunft bereitzustellen. Zur Kennzeichnung sollten die ausgegebenen Gepäckanhänger verwendet werden. Haftung für Schäden an Gepäckstücken, deren Handgriffe bei ordentlichen Tragen infolge Verschleiß oder Überladung brechen, schließen wir generell aus.
9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages, einschließlich der vorgenannten Geschäftsbedingungen, berührt die Wirksamkeit des gesamten Reisevertrages nicht.
10. Vertragsaufhebung wegen außergewöhnlicher Umstände
Bei Eintritt von höherer Gewalt können sowohl Reiseveranstalter als auch Reiseteilnehmer ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Seiten ist Weißenfels.
Wir empfehlen, vor Reisebeginn folgende Versicherungen abzuschließen:
- Reisekostenrücktrittsversicherung - Unfallversicherung - Reisegepäckversicherung
Saale-Unstrut-Reisen, Reinhard Tschöp, Dammstraße 21, 06667 Weißenfels
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leihfahrräder (Stand: September 2009)
1. Vertragsabschluss
Mit der Unterschrift unter den Mietvertrag erkennt der Mieter des Leihfahrrades diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
2. Zahlungsbedingungen
Wenn nicht durch einen Reisevertrag bereits abgegolten, werden am Beginn jedes Tages 10,- Euro Leihgebühr pro Fahrrad fällig.
3. Erlaubnis
Der Mieter darf keiner anderen Person als der auf dem Mietvertrag benannten das Fahrrad überlassen. Bei Verstößen hat der Mieter neben dem Fahrer für alle Rechtsnachteile ohne Einschränkung zu haften.
4. Nutzung/Nutzungseinschränkungen
Der Mieter darf Gepäck auf eigene Gefahr entsprechend dem Verwendungszweck befördern. Der Vermieter haftet nicht für Ansprüche aus der Mitnahme. Dem Mieter ist nicht erlaubt, das Fahrrad zu sportlichen Veranstaltungen oder gewerblich zu nutzen. Die Nutzung erfolgt in der Regel von 9:00 bis 18:00 Uhr. Es ist darauf zu achten, dass das Fahrrad vom Vermieter in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand übergeben wird. Bei Ausfall eines Fahrrades durch Unfall oder Schaden besteht kein Ersatzanspruch auf ein anderes Fahrrad. Der Vermieter wird sich aber im Rahmen seiner Möglichkeiten um Ersatz bemühen.
5. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet auch für alle Personen, welche er mit angemeldet hat, bei Verletzung von Vertragspflichten für entstehende Schäden sowie Beschädigung und Verunreinigung des Fahrrades. Dies gilt insbesondere auch bei Gruppenfahrten bezüglich der Aufsichtspflicht für Kinder. Der Mieter haftet bei Vernachlässigung der Sicherheitspflicht gegen Diebstahl und unbefugtes Benutzen des Fahrrades. Der Mieter ist haftbar für Unfallschäden jeglicher Art, die durch äußere Einwirkung am Fahrrad entstehen. Der Mieter hat jegliche Art von Beschädigungen am Fahrrad unverzüglich dem Vermieter zu melden. Bei einem Unfall ist es ratsam, die Polizei und den Vermieter zu verständigen. Bei Personenschäden, Diebstahl oder einem Schaden über 100,- Euro sind auf jeden Fall die Polizei und der Vermieter zu verständigen. Wenn nötig ist erste Hilfe zu leisten und der Rettungsdienst zu verständigen. Jeder Mieter hat eine Mitwirkungspflicht, Schäden zu vermeiden oder sie so gering wie möglich zu halten.
6. Haftungsausschluss
Bei Reiseabbruch durch den Reiseteilnehmer z.B. wegen Unfalls oder einer Panne wird der Reiseveranstalter bemüht sein, Hilfestellung zu leisten, insbesondere Rücktransport von Schadrädern und kostenpflichtiger Weitertransport des Reiseteilnehmers, wenn gewünscht. Hierzu besteht aber kein Anspruch des Reiseteilnehmers.
6. Wartung/Reinigung
Für die Wartung des Fahrrades während der Mietzeit ist der Mieter verantwortlich. Nach Nutzungsende ist eine Grobreinigung vorzunehmen.
7. Verschleißreparatur
Der Mieter führt während der Mietzeit kleinere Verschleißreparaturen auf eigene Kosten durch, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Ist dies nicht zumutbar, oder liegt die Schadenshöhe über 50,- Euro, so ist unverzüglich der Vermieter zu verständigen. Für verauslagte Reparaturen sind dem Vermieter ordnungsgemäße Buchungsbelege vorzulegen.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Seiten ist Weißenfels.
Wir empfehlen, vor Reisebeginn folgende Versicherungen abzuschließen: - Unfallversicherung - Reisegepäckversicherung
Weiterhin empfehlen wir unbedingt einen passenden Fahrradhelm zu tragen.
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